Baugutachter Ingolstadt

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Nicolai Schütz M. Sc. Ingolstadt

Nicolai Schütz M. Sc.

Bausachverständiger und Baugutachter

Neuburger Str. 61
86668 Karlshuld
Tel: 08441 453 80 40
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Qualifikation

  • Master of Science Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften
  • Zertifizierter Sachverständiger für Bewertung von Bauschäden nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Mitglied der bayerischen Ingenieurekammer Bau
  • Bauvorlageberechtigter nach Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO
Zertifizierter Sachverständiger für Bewertung von Bauschäden nach DIN EN ISO/IEC 17024
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christian Spörlein Ingolstadt

Christian Spörlein

Bausachverständiger und Baugutachter

Schönblick 27
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Tel: 08441 453 80 40
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Immobilien (Sprengnetter Akademie)
  • Zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (S) nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012
TÜV Rheinland zertifizierter Bausachverständiger und Baugutachter

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Ingolstadt stehen Ihnen:

  • Herr Nicolai Schütz M. Sc.
  • Herr Christian Spörlein
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Nicolai Schütz M. Sc., Herr Christian Spörlein, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Ingolstadt, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Ingolstadt kommen bzw. sich nicht in Ingolstadt auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Ingolstadt - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Großstadt Ingolstadt liegt an der Donau in Oberbayern. Ingolstadt gehört zu den fünftgrößten Städten in Bayern (München, Nürnberg, Augsburg und Regensburg) und ist in Oberbayern neben München die zweigrößte Stadt.

Die Stadt umfasst ein Gebiet von 13.335 ha, welches zurzeit von 138.016 Einwohnerinnen und Einwohnern bewohnt wird.

Ingolstadt wird von drei Landkreisen umgeben, im Norden der Landkreis Eichstätt, im Südosten der Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen im Südwsten.

Die Stadt ist in zwölf Stadtbezirke und 61 Unterbezirke gegliedert. (Mitte, Nordwest, Nordost, Südost, Südwest, West, Etting, Oberhaunstadt, Mailing, Süd, Friedrichshofen-Hollerstauden und Münchener Straße.

Die kreisfreie Großstadt bietet sehr viele Sehenswürdigkeiten und kulturelles wie beispielsweise, das alte Stadttheater Ingolstadt, Bayerische Armeemuseum welches das größte von über 13 Museen ist und die gut erhaltene historische Altstadt welche alle Epochen der Stadtgeschichte wiederspiegelt. In der Stadt können Sie fast 582 Baudenkmäler besichten. (Taschenturm mit Stadtmauer, Asamkirche, ehemalige Jesuitenbibliothek)

Rund 83 Sportvereine gestalten das Stadtleben mit Ihren unterschiedlichen Abteilungen. Der MTV 1881 Ingolstadt ist mit über 3000 Mitgliedern der größte Verein. Dabei ist die Stadt durch Ihren Fußballverein FC Ingolstadt 04 und Eishockeyverein ERC Ingolstadt deutschlandweit bekannt.

Eine gute Verkehrsanbindung macht Ingolstadt zur wirtschaftlich am stärksten waschenden Großstadt.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:

Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt

Bauamt:

Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt

Grundbuchamt / Amtsgericht:

Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt

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